Verwaltungsgerichtsbarkeit neu Mit 01.01.2014 trat das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft, welches auch die Nachprüfungsinstanzen betrifft. Änderung der Adressen Im Feld „Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren“ im Bekanntmachungsformular sind seit dem 1. Jänner 2014 statt dem BVA und den verschiedenen UVS die Optionen „Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)“, die jeweiligen Landesverwaltungsgerichte und das Verwaltungsgericht Wien auswählbar. Änderungen von Vorlagen und Kopien Bitte beachten Sie auch bei der Anlage von Verfahren aus Vorlagen und bei der Erstellung von Kopien aus bereits bestehenden Bekanntmachungen das Ausbessern der Adressen.
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