Frequently Asked Questions and Answers (FAQ)
   
  • Frage: Wo werden die Ausschreibungsbekanntmachungen veröffentlicht?
  •     AW: Ihre Ausschreibungsbekanntmachungen erscheinen zum von Ihnen angewählten Drucktermin in dem von Ihnen gewählten Publikationsmedium. Sie haben die Möglichkeit unsere Applikation für die Bekanntmachung im Amtlichen Lieferungsanzeiger zur Wiener Zeitung und/oder in diversen Landesamtsblättern bzw. andere Medien und/oder im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu nutzen, die Schaltung in der Wiener Zeitung ist dafür keine Voraussetzung. Die Weiterleitung an die Landesamtsblätter bzw. andere Medien oder an den Ted der EU erfolgt MIT Veröffentlichung in der Wiener Zeitung zwei Tage vor gewähltem Drucktermin, OHNE Veröffentlichung in der Wiener Zeitung erfolgt die Weiterleitung sofort nach Freigabe.
       
  • Frage: Wie bekomme ich einen Account?
  •     Klicken Sie auf der Homepage  auf den Link "Registrierung". Füllen Sie anschließend die Anmeldeformulare aus und geben Sie selbst einen Benutzernamen und ein Passwort für Ihren Account ein.  Sie können den Lieferanzeiger aus Sicherheitsgründen erst nutzen, wenn Sie von einem Administrator freigeschalten wurden. 

    Grundsätzlich steht www.lieferanzeiger.at nur öffentlichen Auftraggebern bzw. von öffentlichen Stellen beauftragten Firmen (Z.B: Ziviltechnikern, Archtitekten etc) zur Verfügung.

       
  • Frage: Ab welchen Zeitpunkt gelten meine Ausschreibungsbekanntmachungen als veröffentlicht?
  •     Sobald Sie nach Ausfüllen des jeweiligen Formulars im Dokumenten-Manager die Schaltfläche "Freigeben" gedrückt haben werden die Ausschreibungsbekanntmachungen an die von Ihnen gewählten Medien geschickt. Nur Ausschreibungstexte, die Sie damit explizit freigeschalten haben, werden auch veröffentlicht - die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Sie können die Freigabe nicht mehr zurücknehem, Sie müssten dann die Ausschreibungsbekanntmachung widerrufen - mit dem dafür vorgesehenen Formular.
       
  • Frage: Welche Arten von Bekanntmachungsformularen gibt es?
  •     Der Lieferungsanzeiger gibt den EU-Standard wieder. 

    Folgende Formulartypen stehen Ihnen zur Verfügung:

    • Vorinformation
    • Bekanntmachung
    • Bekanntmachung über vergeben Aufträge
    • Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung- Sektoren
    • Bekanntmachung- Sektoren
    • Bekanntmachung über vergebene Aufträge- Sektoren
    • Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems- Sektoren
    • Bekanntmachung über ein Beschafferprofil
    • Vereinfachte Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems
    • Baukonzession
    • Bekanntmachung Baukonzessionär
    • Wettbewerbsbekanntmachung
    • Bekanntmachung über die Ergebnisse eines Wettbewerbs
    • Änderung/Widerruf
       
  • Frage: Wann erscheint meine Ausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung?
  •    

    Am 18. September 2006 ist eine neue Publikationsmedienverordnung 2006 in Kraft getreten, die bestimmt,  dass Bekanntmachungen in der Online- Ausgabe des Lieferanzeigers veröffentlicht werden müssen.

    Wenn Sie eine Bekanntmachung auf der Online- Ausgabe der Wienerzeitung veröffentlichen wollen, müssen Sie sie am Vortag bis 18h freigeben und finden Sie am nächsten Werktag unter www.wienerzeitung.at/lieferanzeiger.

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